Gericht weist Berufung der „Bild“ gegen Urteil zu Kölner Erzbischof zurück: Klage als ehrverletzend eingestuft
Der Fall des Kölner Erzbischofs Kardinal Rainer Maria Woelki gegen die „Bild“-Zeitung beschäftigt seit einiger Zeit die Gerichte. Nachdem das Landgericht Köln im April 2023 entschieden hatte, dass die Berichterstattung der Zeitung über den Erzbischof unzulässig und ehrverletzend war, erfolgte nun eine Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln. Bei dieser Verhandlung wurde deutlich, dass der 15. Zivilsenat der Berufung der „Bild“ keine Aussicht auf Erfolg einräumt.
Die Entscheidung des Landgerichts basierte darauf, dass die „Bild“-Zeitung nicht beweisen konnte, dass Kardinal Woelki zum Zeitpunkt der Beförderung eines Priesters belastende Dokumente kannte. Woelki selbst gab an, nur von einem nicht strafbaren sexuellen Kontakt des Priesters mit einem 16-Jährigen im Jahr 2001 sowie von „weiteren Gerüchten“ gehört zu haben.
Das Oberlandesgericht folgte der Argumentation der Vorinstanz und sah keine Anhaltspunkte, um die Beweisführung des Landgerichts infrage zu stellen. Zudem gab es keine Bestätigung der konkreten Beweisfragen durch die von der „Bild“ gewünschten Zeugen.
Besonders brisant ist die Aussage Kardinal Woelkis im März 2023, die zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln wegen des Verdachts auf Meineid führte. Woelki erklärte vor Gericht, von den belastenden Dokumenten keine Kenntnis gehabt zu haben, was jedoch im Widerspruch zu einem Brief steht, den er im November 2018 an die Glaubenskongregation in Rom geschrieben hatte.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an, während das Oberlandesgericht bereits vor einem Jahr bestimmte Aussagen der „Bild“-Zeitung über Woelki verboten hat. Der Verkündungstermin des aktuellen Verfahrens vor dem Oberlandesgericht ist auf den 25. April angesetzt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickeln wird und welche Konsequenzen die Gerichtsentscheidung für die Zukunft der Berichterstattung über Kardinal Woelki haben wird.