Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen präsentiert Tätigkeitsbericht 2023
Am 15. März 2024 präsentierte die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zusammen mit ihrer Geschäftsstelle den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023. Der Bericht enthält nicht nur alle Zahlen für das vergangene Jahr, sondern zeigt auch die Entwicklung seit Beginn des Verfahrens am 1. Januar 2021 in den Jahren 2021 und 2022 auf.
Ende 2022 standen nur noch 271 Anträge zur Entscheidung aus, doch die Zahl der offenen Vorgänge stieg auf 807 an. Dies geschah unter anderem durch neue Informationen, die von Betroffenen vorgelegt wurden, sowie durch die Möglichkeit, seit dem 1. März 2023 einmalig Einspruch gegen Entscheidungen der UKA einzulegen.
Im Berichtsjahr wurden in 47 Sitzungen insgesamt 762 Einzelentscheidungen getroffen, die Anerkennungsleistungen in Höhe von 16.102.100 Euro betrafen. Seit dem Start des Verfahrens am 1. Januar 2021 hat die UKA insgesamt 56.982.000 Euro an Anerkennungsleistungen beschlossen.
Die Vorsitzende der Kommission, Margarete Reske, wies darauf hin, dass die Kommission sich bei ihren Entscheidungen an den geltenden Schmerzensgeldtabellen orientiert hat, jedoch in einigen Fällen über bisherige Gerichtsentscheidungen hinausgegangen ist.
Der Tätigkeitsbericht zeigt auch die Entwicklungen seit einem Urteil des Landgerichts Köln vom 13. Juni 2023 auf, das mittlerweile bei den Entscheidungen der Kommission berücksichtigt wurde.
Der stellvertretende Vorsitzende der UKA, Prof. Dr. Ernst Hauck, betonte, dass das Engagement der Kommission weiterhin ungebrochen sei und angemessene Leistungshöhen entschieden werden sollen.
Es wurde erwartet, dass eine ähnliche Anzahl von Widersprüchen eingehen würde. Von insgesamt 2.287 bereits ergangenen Entscheidungen wurde in 618 Fällen Widerspruch eingelegt.
Margarete Reske lobte erneut die Unterstützung der unabhängigen Ansprechpersonen in den Diözesen und Ordensgemeinschaften, die Betroffene bei der Antragstellung begleiten und unterstützen.
Der Tätigkeitsbericht 2023 der UKA steht als PDF-Datei zum Herunterladen auf der Website der Kommission zur Verfügung.
Insgesamt zeigt der Bericht, dass die UKA weiterhin aktiv ist und sich für angemessene Anerkennungsleistungen für Betroffene einsetzt.