Katholische Kirche: Kommission verzeichnet Zunahme von Verfahren in Deutschland nach Kölner Urteil

Anträge auf Entschädigung für Opfer sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche: Neue Regeln und höhere Schmerzensgeldzahlungen

Opfer von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche können nun Entschädigungsanträge stellen, und zwar nach den neuen Regeln, die seit 2023 gelten. Ein Urteil des Landgerichts Köln hat die Maßstäbe verschoben und zu einer deutlichen Zunahme der Verfahren bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der Deutschen Bischofskonferenz geführt.

Im letzten Jahr verzeichnete die UKA 1289 neue Eingänge, wie die Vorsitzende Margarete Reske bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts in Bonn bekannt gab. Nur im ersten Jahr 2021 waren es mit 1578 noch mehr eingereichte Vorgänge, darunter neue Anträge auf Entschädigungszahlungen oder Widersprüche von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche. Die Zahl sank 2022 auf 626 deutlich ab.

Seit dem 1. März 2023 haben Betroffene auch die Möglichkeit, gegen bereits entschiedene Fälle ohne Begründung Widerspruch einzulegen. Das Urteil aus Köln, bei dem einem Betroffenen erstmals 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen wurden, hat dazu geführt, dass viele Betroffene von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, so Reske.

In den letzten Jahren haben mehrere Gerichte mit Entscheidungen zu höheren Schmerzensgeldzahlungen neue Maßstäbe gesetzt. Die UKA hat bereits im Februar 2021 erstmals über 100.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Bei Entscheidungen über 50.000 Euro müssen die Gremien in den betroffenen Bistümern der Auszahlung als Anerkennung des Leids noch zustimmen.

Die zugebilligte Gesamtsumme an Schmerzensgeld ist seit 2021 gestiegen, von 50,9 Millionen Euro auf 56,9 Millionen Euro durch die geänderte Bewertung. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass nicht jeder, der Widerspruch eingelegt hat, auch mehr Schmerzensgeld erhält. Jeder Fall wird individuell entschieden.

Die UKA hat im Jahr 2023 in 47 Sitzungen 762 Einzelentscheidungen über die Anerkennung von insgesamt 16,1 Millionen Euro getroffen. Es handelt sich um ein lernendes System, das die Entwicklung in der Rechtsprechung berücksichtigt und für eine Gleichbehandlung aller Betroffenen sorgt.

Es bleibt zu hoffen, dass die neuen Regelungen und die gestiegenen Schadensersatzzahlungen dazu beitragen, den Opfern von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche mehr Gerechtigkeit und Unterstützung zuteilwerden zu lassen.

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