Erzbistum Köln weist Schmerzensgeldanspruch einer Missbrauchsbetroffenen zurück
Der Fall einer Missbrauchsbetroffenen, die vom Erzbistum Köln Schmerzensgeld fordert, sorgt derzeit für Aufsehen. Die heute 57-jährige Frau war die Pflegetochter eines Priesters, der wegen mehrfachen Missbrauchs verurteilt wurde. Das Erzbistum lehnt jedoch eine Amtshaftung der Kirche ab und weist den Schmerzensgeldanspruch der Frau zurück.
Die Bistumsanwälte argumentieren, dass die Missbrauchstaten in der Privatwohnung des Priesters begangen wurden und kein direkter Zusammenhang mit seinen Dienstpflichten als Priester erkennbar sei. Zudem hätten die Vorgesetzten des Priesters keine konkreten Anhaltspunkte für die Missbrauchstaten gehabt und somit ihre Kontrollpflichten nicht verletzt. Das Landgericht hat die Verhandlung verschoben, da der Vorwurf der Amtspflichtverletzung noch nicht ausreichend dargelegt worden sei.
Diese Entscheidung stößt auf Unverständnis bei den Anwälten der Frau und weiteren Experten. Sie betonen, dass ein Priester immer im Dienst sei und nicht zwischen privatem und beruflichem Handeln unterschieden werden könne. Zudem wird kritisiert, dass das Jugendamt die Kinder in die Obhut der Kirche gegeben hat, wodurch eine Kontrollpflicht des Erzbistums bestand.
In einem ähnlichen Fall musste das Kölner Landgericht bereits 300.000 Euro Schmerzensgeld an einen Betroffenen zahlen. Dies hat bundesweit weitere Missbrauchsbetroffene ermutigt, ähnliche Klagen einzureichen.
Es bleibt abzuwarten, wie der Fall der Frau weiter verlaufen wird und ob das Gericht letztendlich zu einer Entscheidung zugunsten der Betroffenen kommen wird. Es ist wichtig, dass Missbrauchsopfer gehört und angemessen entschädigt werden, damit sie die Möglichkeit haben, ihr erlittenes Leid zu verarbeiten und gerecht behandelt zu werden.