Liechtenstein plant Neufassung des Staatskirchenrechts und löst Debatte aus

Das Fürstentum Liechtenstein steht vor einer großen Veränderung, nämlich einer Neufassung des Staatskirchenrechts. Bisher war die römisch-katholische Kirche die Staatskirche des Landes, aber die Regierung plant nun eine institutionelle Trennung von Staat und Kirche.

Die Gesellschaft in Liechtenstein ist in den letzten Jahrzehnten säkularer und pluralistischer geworden. Die Religionsfreiheit gewinnt zunehmend an Bedeutung, und die Regierung möchte daher auch anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften eine Aufwertung geben.

Allerdings stoßen diese Pläne auf Widerstand seitens der katholischen Kirche. Der Bischof des Erzbistums Vaduz, Benno Elbs, befürchtet durch das geplante Gesetz weitreichende Konsequenzen für die Position der katholischen Kirche in Liechtenstein. Er kritisiert unter anderem die geplante Streichung der Unantastbarkeit der kirchlichen Lehre und die Gefährdung des konfessionellen Religionsunterrichts.

Auch finanzielle Aspekte spielen eine Rolle, da die Finanzierung der Aufgaben des Erzbistums mit dem vorgesehenen Budget nicht mehr möglich sei, so der Bischof.

Der Verein für eine offene Kirche Liechtenstein und der Interimsbischof Elbs plädieren für einen Dialog und eine gemeinsame Lösung, bevor das neue Gesetz verabschiedet wird.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Liechtenstein weiterentwickeln wird und welche Konsequenzen die Neufassung des Staatskirchenrechts für die religiöse Landschaft des Fürstentums haben wird.

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