AfD-Ausschluss: Bistums-Justiziare beraten über einheitliche Regeln in ganz Deutschland

Katholische Kirche prüft Umgang mit AfD-Mitgliedern in ihren Reihen

Die Katholische Kirche in Deutschland steht vor der Herausforderung, den Umgang mit AfD-Mitgliedern in ihren Reihen zu klären. Eine Pfarrei aus Neunkirchen hat das Bistum Trier gebeten zu prüfen, ob der AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert aus den Gremien der Gemeinde entlassen werden kann. Diese Anfrage zeigt, dass die Kirche sich mit dem Thema auseinandersetzt und Maßnahmen ergreifen will, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

Die deutschen Bischöfe haben sich bereits deutlich gegen die AfD positioniert. Der Trierer Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg betont, dass es wichtig ist, klare Regelungen zu schaffen, damit Kirchengemeinden wissen, welche Voraussetzungen es für eine Gremienmitgliedschaft gibt. Bisher gibt es bereits Möglichkeiten, Personen aus den Gremien zu entlassen, wenn ihr Verhalten Ärgernis erregend ist oder grobe Pflichtwidrigkeiten vorliegen.

Es wird derzeit darüber beraten, ob es sinnvoll ist, bundeseinheitliche Regeln für den Umgang mit AfD-Mitgliedern in der Kirche zu schaffen. In manchen Bistümern wie Würzburg oder Berlin gibt es bereits Unvereinbarkeitsklauseln, die festlegen, dass eine Mitgliedschaft in einer Partei, die rassistische oder menschenrechtswidrige Positionen vertritt, nicht mit einer Gremienmitgliedschaft vereinbar ist.

Es geht darum, Personen, die extreme politische Positionen vertreten, von der Kirche fernzuhalten, da ihr Verhalten die Glaubwürdigkeit der Kirche gefährden könnte. Es wird betont, dass vor einer Entscheidung das Gespräch mit der betroffenen Person gesucht werden sollte. Letztlich entscheidet der Generalvikar im Bistum Trier über das weitere Mitwirken von AfD-Mitgliedern in Kirchen-Gremien.

Die radikalen politischen Äußerungen der AfD, insbesondere in Bezug auf Migranten, werden als Angriff auf die Grundrechte und die Menschenwürde gesehen. Die Katholische Kirche fühlt sich daher verpflichtet, solchen Strömungen entgegenzutreten und klare Regeln für den Umgang mit AfD-Mitgliedern in ihren Reihen zu schaffen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gespräche auf überdiözesaner Ebene verlaufen werden und ob es bald eine „Lex AfD“ geben wird, die den Umgang mit Mitgliedern der Partei in der Kirche regelt.

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