„Neue Regelung für Konzertabrechnung: Warum hat die pauschale Abrechnung für Konzerte ausgedient?“

Die GEMA-Regelung für die Abrechnung von Konzerten hat sich geändert, da der bisherige Vertrag Ende 2023 auslief. Dieser Vertrag deckte das pauschale Abkommen für die Musikaufführungen ab, jedoch wurde er bisher nicht verlängert. Dieter Leibold, Referent für Kirchenmusik im Erzbistum Köln, äußert Verständnis für beide Seiten – die GEMA, die die Einnahmen der Komponisten sichern möchte, und die Musiker, die nun mit mehr Verwaltungsaufwand konfrontiert sind.

Die neue Regelung bedeutet, dass Veranstalter, sei es der Musiker oder die Kirchengemeinde, die Veranstaltung bei der GEMA anmelden müssen und die Rechnung direkt an die Gemeinde geschickt wird. Dies führt zu mehr Verwaltungsaufwand für die Kirchengemeinden, die nun die Kosten tragen müssen. Für den liturgischen Bereich wurde der Pauschalvertrag verlängert, aber für Konzerte und andere Veranstaltungen gilt die neue Abrechnungsregelung.

Die Herausforderung besteht darin, dass bereits geplante Konzerte für diesen Sommer finanziell beeinträchtigt sein könnten, da die Kalkulation für die GEMA-Gebühren fehlt. Dies könnte dazu führen, dass einige Konzerte aufgrund der finanziellen Belastung nicht stattfinden können. Die Kirchengemeinden stehen vor vielen Fragen in Bezug auf die Anmeldung von Veranstaltungen, die Auswahl der zu meldenden Musikstücke und den Umgang mit dem erhöhten Verwaltungsaufwand.

Um die Gemeinden zu unterstützen, sind Fortbildungsmöglichkeiten wie das Webinar der GEMA geplant, das am 29. Mai stattfindet. Dort können katholische Veranstalter Informationen zur Anmeldung, Meldung und Abrechnung erhalten. Trotz der aktuellen Herausforderungen bleibt Dieter Leibold optimistisch, dass Lösungen gefunden werden und der Vertrag möglicherweise wieder verlängert wird, um den Kirchengemeinden und Kirchenmusikern entgegenzukommen.

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