Eskalation im Kirchenasyl: Verunsicherung und Einschüchterung bei aufnehmenden Gemeinden

In den letzten Monaten hat die Arbeitsgemeinschaft Kirchenasyl bundesweit sechs Fälle von angedrohten, versuchten oder vollzogenen Räumungen von Kirchenasylfällen registriert. Kirchenasyl wird von Gemeinden oder Ordensgemeinschaften gewährt, um eine Abschiebung abzuwenden, die für den Flüchtling eine ernsthafte Bedrohung darstellt.

Die Haltung der Behörden hat zu großer Verunsicherung bei den Kirchenasyl-Gästen und den aufnehmenden Gemeinden geführt. Dies steht im Widerspruch zu einer Vereinbarung aus dem Jahr 2015 zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die zuletzt im November 2022 angepasst wurde. Diese Vereinbarung sah unter anderem die Benennung von Ansprechpartnern vor, um Härtefälle zu prüfen.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BAG, Dieter Müller, äußerte die Sorge, dass ein neuer Umgang mit Kirchenasyl eingeleitet werden soll, um Pfarreien und Ordensgemeinschaften einzuschüchtern und Kirchenasyl unattraktiv zu machen. Kirchenasyl wird in der Regel in sogenannten Dublin-Verfahren gewährt, bei denen ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Doch in einigen dieser Staaten herrschen laut Müller menschenrechtlich bedenkliche Zustände.

Im Jahr 2023 wurden laut Bamf bundesweit über 2.000 Kirchenasylfälle registriert. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob die Vereinbarung zwischen Kirchen und Bamf aufrechterhalten wird. Kirchenasyl ist eine lange Tradition, die bis ins vierte Jahrhundert zurückreicht, als Flüchtlinge bereits in Kirchen Schutz suchten. Es ist wichtig, dass diese humanitäre Praxis auch weiterhin respektiert und unterstützt wird.

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