Die politische Einmischung des Staates bei Bischofsernennungen: Die Geschichte in Bayern
Die CSU feiert dieses Jahr ihr 100-jähriges Bestehen und begeht dieses Jubiläum mit einem Festakt zum Bayern-Konkordat. Dieser völkerrechtliche Vertrag regelt unter anderem das Verfahren von Bischofsernennungen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern. Interessanterweise hat die Staatsregierung laut Joachim Herrmann (CSU) seit 1918 noch nie politische Einwände gegen einen vom Papst ausgewählten Kandidaten erhoben.
Herrmann erklärt, dass im Falle einer Bischofsernennung aus Rom er lediglich mit dem Ministerpräsidenten und der Kultusministerin darüber spricht, nicht aber am Kabinettstisch, um Leaks zu vermeiden. Die politische Unbedenklichkeitserklärung wird dann gemäß dem Konkordat von Ohr zu Ohr an den Papst-Botschafter in Deutschland übermittelt. Diese Vorgehensweise findet Herrmann „ausgesprochen spannend“.
Der Münchner Kardinal Reinhard Marx betonte jedoch, dass sich das Verfahren möglicherweise ändern könnte, insbesondere wenn Papst Franziskus mehr Synodalität anstrebt. Diese Veränderung könnte zu mehr Mitwirkung der Ortskirchen bei der Bischofsernennung führen. Dennoch habe die bisherige Vorgehensweise dazu beigetragen, dass Bischöfe nicht dem Druck lokaler Mächte ausgesetzt werden.
Es bleibt abzuwarten, ob sich in Zukunft tatsächlich Veränderungen im Verfahren der Bischofsernennungen ergeben werden. Bis dahin bleibt die Geschichte des Freistaats Bayern geprägt von einer langjährigen Tradition der Zustimmung zu den vom Papst ausgewählten Kandidaten.