Ex-Bischof aus dem Klerikerstand ausgeschlossen – Papst bestraft Roger Vangheluwe
Der ehemalige katholische Bischof Roger Vangheluwe wurde vom Papst aus dem Klerikerstand ausgeschlossen. Diese Entscheidung erfolgte aufgrund schwerer sexueller Missbrauchsfälle, die Vangheluwe begangen hatte. Der heute 87-jährige Geistliche hatte bereits im Jahr 2010 seinen Rücktritt eingereicht, nachdem bekannt wurde, dass er über Jahre hinweg einen seiner Neffen sexuell missbraucht hatte. Später gestand er auch den Missbrauch eines weiteren Neffen und wurde von einem weiteren Opfer beschuldigt, ihn als Messdiener missbraucht zu haben.
Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist die höchste Strafe, die das Kirchenrecht für Geistliche vorsieht. In diesem Fall wurde die Entscheidung nach neuen schwerwiegenden Informationen getroffen, die eine erneute Prüfung des Falles erforderlich machten. Die belgischen Bischöfe hatten bereits zuvor die Entlassung Vangheluwes gefordert und zeigen Unverständnis über das Handeln des Vatikans.
Der Missbrauchsfall Vangheluwe hatte 2010 in Belgien große politische Weiterungen. Es kam zu Razzien bei kirchlichen Einrichtungen und Verhören von Bischöfen. Der Ansehen von Kardinal Danneels erlitt ebenfalls Schaden, da eine Tonbandaufnahme aufgetaucht war, die eine Vertuschung des Falles Vangheluwe nahelegte.
Die Entlassung aus dem Klerikerstand, auch bekannt als „Laisierung“, ist die Höchststrafe im katholischen Kirchenrecht, insbesondere bei Missbrauchstaten und schweren Vergehen von Geistlichen. Diese Entscheidung zeigt, dass die Kirche entschieden gegen sexuellen Missbrauch vorgeht und keine Toleranz für solche Taten zeigt.