Debatte um Streikrecht in kirchlichen Arbeitsverhältnissen: Bsirske für Abschaffung, Kostka verteidigt dritten Weg

In einem aktuellen Interview äußerte sich die Berliner Caritas-Direktorin Ulrike Kostka zum Thema Streikrecht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Arbeitsverhältnissen. Sie betonte, dass das kirchliche Arbeitsrecht auf Konsens ausgerichtet sei und Entscheidungen in Arbeitsrechtlichen Kommissionen oder Schlichtungsverfahren getroffen würden. Ihrer Meinung nach passen Arbeitskämpfe nicht in diese Logik des kirchlichen Arbeitsrechts.

Dem gegenüber steht der Grünen-Bundestagsabgeordnete Frank Bsirske, der kritisiert, dass kirchliche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nicht die gleichen Rechte einräumen wie öffentliche oder andere private Arbeitgeber. Er fordert, dass kirchliche Einrichtungen in das Betriebsverfassungsgesetz einbezogen werden sollten und plädiert sogar für die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts. Bsirske sieht keinen Grund dafür, dass Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen weniger Rechte haben sollten als Beschäftigte in anderen Branchen.

Ulrike Kostka hingegen verteidigt das kirchliche Arbeitsrecht als einen dritten Weg, der genauso tragfähig sei wie der Zweite Weg mit Gewerkschaften und Arbeitgebern. Sie ist der Meinung, dass das kirchliche Arbeitsrecht weiterentwickelt werden sollte, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Diözesanbischöfe haben bereits die Novellierung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen, die nun von jedem einzelnen Ortsbischof umgesetzt werden muss. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um das Streikrecht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Arbeitsverhältnissen weiterentwickeln wird und ob es zu Veränderungen im kirchlichen Arbeitsrecht kommen wird.

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