Das Bayern-Konkordat von 1924: Eine Einigung zwischen Staat und Kirche

Das Bayern-Konkordat von 1924: Eine Geschichte mit Folgen bis heute

Das Bayern-Konkordat von 1924, das am 29. März unterzeichnet wurde, war ein bedeutender Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern. Nach vier Jahren Verhandlungen wurde dieser Vertrag notwendig, um die Beziehungen zwischen Bayern und der katholischen Kirche neu zu regeln, nachdem das erste Konkordat von 1817 seine Gültigkeit verloren hatte.

Der Papst war als Vertreter der katholischen Kirche Vertragspartner und konnte somit auch die Bischöfe in Bayern frei wählen. Dieses Konkordat war wegweisend für ähnliche Verträge mit anderen deutschen Ländern und dem Deutschen Reich im Jahr 1933 und gilt bis heute.

Die Folgen des Konkordats sind vielfältig und reichen bis in die Gegenwart. So regelt der Vertrag unter anderem die finanziellen Verpflichtungen des Staates gegenüber den Bischöfen und Domkapitularen, die auf historischen Enteignungen der Kirche im 19. Jahrhundert beruhen. Aktuell finanziert der Freistaat Bayern jährlich die Bezüge der Bischöfe und Domkapitulare mit 14,1 Millionen Euro.

Auch die Situation an den katholisch-theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten wurde durch das Konkordat beeinflusst. Nach langen Diskussionen wurde beispielsweise beschlossen, einige Fakultäten vorläufig herabzustufen. Ähnliche Regelungen gelten auch für die Katholische Universität in Eichstätt, die zu 85 Prozent vom Staat finanziert wird.

Die Frage, ob ein solches Konkordat heute noch zeitgemäß ist, wird zwar selten politisch diskutiert, aber dennoch profitieren beide Seiten, Kirche und Staat, von diesem Abkommen. Seit Jahrhunderten haben sich solche Verträge als brauchbare Instrumente erwiesen.

Das Bayern-Konkordat von 1924 hat also bis heute spürbare Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Kirche und Staat in Bayern und dient als Beispiel für ähnliche Abkommen in Deutschland.

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