Ex-Mitarbeiter der Augsburger Domsingknaben zu Bewährungsstrafe verurteilt und muss Schmerzensgeld zahlen

Der Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Augsburger Domsingknaben endete mit einem Urteil von einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung und der Zahlung von 2.000 Euro Schmerzensgeld an den missbrauchten Jugendlichen. Der 26-jährige Mann wurde des sexuellen Kindesmissbrauchs in einem Fall, neun Fällen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs sowie des Besitzes kinderpornografischer Inhalte schuldig gesprochen.

Die Taten fanden zwischen August 2017 und September 2020 statt. Der Verurteilte lud einen 13-jährigen Chorsänger zu sich nach Hause ein und missbrauchte ihn, als dieser schlief. Zudem filmte und fotografierte er heimlich Kinder und Jugendliche in Duschen und Toiletten der Domsingknaben sowie auf Reisen.

Durch einen Hinweis aus dem Ausland wurde die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg auf den Mann aufmerksam. Die Ermittlungen gegen ihn begannen 2020, woraufhin er den Chor verließ. Im Januar 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.

Im Gerichtssaal zeigte sich der Verurteilte reuig und bat um Vergebung von den Betroffenen. Der Richter würdigte sein Geständnis und die laufende Therapie. Der kaufmännische Geschäftsführer der Domsingknaben äußerte, dass das Urteil ein wichtiger Schritt in der Aufarbeitung des Falls sei und dankte den Sängern und Eltern, die dem Chor treu geblieben sind.

Der Chor selbst möchte das Urteil nicht bewerten und betont, dass sie in der Prävention und im offenen Umgang mit dem Thema nicht nachlassen werden. Sie setzen unter anderem auf Selbststärkungskurse. Die Domsingknaben sind eine renommierte Einrichtung des katholischen Bistums Augsburg mit einer langen Geschichte im Bereich der Knabenchor-Musik.

Der Fall zeigt die Bedeutung von präventiven Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch und die Wichtigkeit einer offenen und transparenten Aufarbeitung von Fällen, um das Vertrauen in Institutionen und Organisationen zu erhalten.

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