Mainzer Bischof weist Vorwürfe von Müntefering zurück: „Kirchliche Verfahren auch bei Verjährung“
Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat kürzlich Vorwürfe des SPD-Politikers Franz Müntefering zurückgewiesen, wonach die Kirche sich als „Staat im Staat“ verstehe und sexuellen Missbrauch nicht angemessen aufarbeite. In einem klaren Statement auf Facebook betonte Kohlgraf, dass die Kirche klare Verfahrensschritte zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen verfolge, die auch mit der unabhängigen Beauftragten für sexuellen Missbrauch in Berlin abgestimmt seien.
Insbesondere wies der Bischof darauf hin, dass die Kirche Missbrauchsfälle an die Polizei oder Staatsanwaltschaft melde und dass die kirchlichen Verfahren auch bei verjährten oder verstorbenen Beschuldigten griffen, wenn die staatlichen Behörden keine Verfahren eröffnen könnten. Kohlgraf betonte, dass der Staat das absolute Vorrecht habe, und dass das kirchliche Verfahren ruhe, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Müntefering hatte in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“ nicht nur die Missbrauchsfälle kritisiert, sondern auch die Art und Weise, wie die Kirche mit Fehlverhalten umgehe. Er sprach von einer Arroganz, mit der die Kirche Straftäter unter sich kläre und nicht an die Polizei melde. Diese Vorwürfe wies Bischof Kohlgraf entschieden zurück und betonte, dass die Kirche Missbrauchsfälle ernsthaft und konsequent aufarbeite.
Es ist wichtig, Missbrauchsfälle transparent und konsequent aufzuarbeiten, um den Opfern Gerechtigkeit zu verschaffen und sicherzustellen, dass solche Verbrechen nicht wieder geschehen. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat hier klar Stellung bezogen und betont, dass die Kirche bereit ist, mit den staatlichen Behörden zusammenzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Diskussion um die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der Kirche weitergeht.