Bundesländer sollen Kriterien für Einzelfallprüfungen erstellen: Kommunen fordern Vereinfachung der Bürokratie

In Deutschland wird derzeit über die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber diskutiert. Diese Karte soll den Bargeldbetrag, den Asylbewerber erhalten, ersetzen und somit die Verwaltung vereinfachen. Jedoch gibt es Bedenken, dass dies zu zusätzlicher Bürokratie führen könnte.

Marc Elxnat, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, betont die Notwendigkeit von Kriterien für die Einzelfallprüfung. Er schlägt vor, dass die Bundesländer solche Kriterien entwickeln, um die Prüfungen zu beschleunigen und gleichzeitig die individuelle Situation der Asylbewerber zu berücksichtigen.

Das Sozialgericht Hamburg hat kürzlich festgestellt, dass die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrags für geflüchtete Menschen nicht rechtens ist. Die Bezahlkarte an sich wird jedoch nicht als unwürdig angesehen, sondern die Art der Leistungsgewährung steht im Ermessen der Behörde.

Pro Asyl kritisiert die Bezahlkarte als Schikane-Instrument und Produkt einer populistischen Debatte. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Konsequenzen haben und Verwaltungen davon abhalten, die Karte einzuführen.

In Nordrhein-Westfalen wird die Einführung der Bezahlkarte weiter vorangetrieben, obwohl es Diskussionen über die Freiwilligkeit dieser Maßnahme gibt. Ministerpräsident Hendrik Wüst betont jedoch, dass das Bundesland sich gemeinsam mit anderen Ländern auf den Weg gemacht hat, die Bezahlkarte flächendeckend einzuführen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussion um die Bezahlkarte für Asylbewerber weitergeht und ob die Bundesländer tatsächlich Kriterien für die Einzelfallprüfung entwickeln, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden.

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