Die Besetzung von Professuren in der katholischen Theologie: Was macht es anders als bei anderen Fächern?
Die Neubesetzung von Professuren in der katholischen Theologie unterscheidet sich grundlegend von anderen Fächern, da die Kirche ein Mitspracherecht hat. Dies bedeutet, dass die Kandidaten kirchlich orientiert sein müssen und sich in der Kirche engagieren sollen. Daher gibt es kirchenrechtlich geregelte Verfahren, bei denen der Ortsbischof und römische Dikasterien ihre Zustimmung geben müssen.
Dieses Verfahren, das in Abkommen zwischen Staat, Bistümern und dem Heiligen Stuhl verankert ist, dient dazu sicherzustellen, dass die Lehre an den katholisch-theologischen Fakultäten der kirchlichen Tradition entspricht. Während die Kirche darauf achtet, dass die Lehre in Übereinstimmung mit der kirchlichen Lehre steht, liegt das Interesse der staatlichen Universitäten in erster Linie auf der Qualität der Lehre und der Qualifikation der Professoren.
Die Dauer der Berufungsverfahren kann sich jedoch aufgrund von Interessenkonflikten, wie im Fall der Priesterausbildung an der Universität Regensburg, verlängern. Hier stehen die Interessen des Bischofs, der eine höhere Priesterzahl wünscht, und die der Kandidaten, die auf eine schnelle Entscheidung warten, im Konflikt.
In Zeiten des Priestermangels ist die Frage nach einer angemessenen Zahl von Priestern an den Fakultäten relevant. Während es wichtig ist, unterschiedliche Lebenssituationen und Geschlechter im Lehrkörper zu haben, ist es auch notwendig, akademisch qualifizierte Priester freizustellen. Die Priorisierung von Priestern aufgrund ihres Status anstelle ihrer Qualifikation birgt jedoch das Risiko, das Renommee der katholisch-theologischen Fakultäten zu beeinträchtigen.
Es ist daher wichtig, eine Balance zwischen dem Wunsch nach einer höheren Priesterquote und der wissenschaftlichen Qualifikation der Professoren zu finden, um die Qualität der Lehre an den katholisch-theologischen Fakultäten zu gewährleisten.