Die unheilige katholische Kirche: Schwierigkeiten bei der Entschädigung von Missbrauchsopfern
Die katholische Kirche steht im Fokus der Kritik, wenn es um die Entschädigung von Missbrauchsopfern geht. In einem kürzlich veröffentlichten Artikel auf Legal Tribune Online wird deutlicher Widerspruch gegen das Vorgehen der Kirche bei der Entschädigung von Betroffenen sexuellen Missbrauchs signalisiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass sexualisierte Gewalt ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, das nicht nur die katholische Kirche betrifft. Andere Institutionen wie der Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder oder das Berliner Landesjugendamt sind ebenfalls in Skandale verwickelt. Dennoch gibt es in der katholischen Kirche problematische Entwicklungen bei der finanziellen Entschädigung der Opfer.
Es wird kritisiert, dass einige Bistümer außergerichtliche Vergleichsverhandlungen mit den Betroffenen ablehnen und stattdessen darauf bestehen, Klageverfahren zu führen. Dies führt zu einem hohen finanziellen, zeitlichen und emotionalen Aufwand für die Opfer. Es wird vermutet, dass die Bischöfe darauf spekulieren, dass nur wenige Betroffene den beschwerlichen Weg eines Gerichtsverfahrens auf sich nehmen werden.
Des Weiteren wird das Verhalten der Bischöfe im Hinblick auf die außergerichtliche Streitbeilegung im Kirchenrecht kritisiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kirche außergerichtliche Verhandlungen im eigenen Rechtskreis bevorzugt, es jedoch ablehnt, sich in staatlichen Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich zu einigen. Dies wird als treuwidrig und inkonsequent betrachtet.
Zudem wird das Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) kritisch hinterfragt. Es wird festgestellt, dass die UKA keine eigenständige Rechtsträgerin ist und lediglich auf Basis von Sachverhaltsermittlungen den Bistümern Empfehlungen zur Zahlung freiwilliger Anerkennungsleistungen gibt. Diese Geldleistungen werden nicht auf eine rechtliche Schuld der Kirche gegenüber den Betroffenen gezahlt, sondern dienen als freiwillige Almosen.
Insgesamt wird die mangelnde Anerkennung der Schuld der Kirche, die fehlende Transparenz und die unzureichende Entschädigung der Opfer kritisiert. Es wird gefordert, dass die Bischöfe sich gegenüber den Betroffenen fair verhalten und außergerichtliche Vergleichsgespräche führen, um weiteres Leid zu vermeiden und Gerechtigkeit zu schaffen.
Die Autoren des Artikels, Prof. Dr. Stephan Rixen und Prof. Dr. Jörg Scheinfeld, appellieren an die Bischöfe, sich menschlich und rechtlich korrekt gegenüber den Opfern zu verhalten und ihre Verantwortung anzuerkennen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kirche ihrer moralischen und rechtlichen Verantwortung gerecht werden muss, um den Opfern von sexuellem Missbrauch gerecht zu werden.