Bischöfe setzen verbindliche Standards für öffentliche Exerzitien
Die katholische Bischofskonferenz hat kürzlich verbindliche Standards für öffentliche Exerzitien und die Ausbildung von Exerzitienbegleiterinnen und -begleitern formuliert. Die Rahmenordnung „Suchet mein Angesicht“ soll die Qualität von Exerzitien fördern und einen Orientierungsrahmen für Anbieter und Teilnehmer bieten. Ziel ist es, dem Missbrauch geistlicher Autorität entgegenzuwirken und das geistliche Wachstum zu fördern.
Exerzitien sind eine Art Intensivzeit, die Gläubigen helfen soll, ihre Beziehung zu Gott zu vertiefen. Michael Gerber, Vize-Vorsitzender der Bischofskonferenz, betont, dass Exerzitien günstige Rahmenbedingungen bieten, um den Glauben zu vertiefen und sich im Heiligen Geist zu erneuern. Dennoch seien sie auch Gefährdungen ausgesetzt, weshalb klare Leitlinien wichtig sind.
Die Veröffentlichung der Rahmenordnung soll nicht als ein Unter-Verdachtstellen angesehen werden, sondern vielmehr als eine Einladung zum geistlichen Wachstum. Seelsorgende und Gläubige sind aufgerufen, sich mit den Haltungen, Kriterien und Erfordernissen auseinanderzusetzen, die in der Rahmenordnung beschrieben sind.
Die katholischen und evangelischen Kirchen bieten zudem die Geistliche Begleitung an, ein kostenloses Angebot zur Einzelseelsorge, das dabei helfen soll, das Leben in einem spirituellen Kontext zu betrachten und die Gottesbeziehung zu vertiefen. Diese Form der Begleitung steht allen offen, unabhängig von theologischem Wissen oder Kirchenmitgliedschaft.
Die Rahmenordnung und die Geistliche Begleitung sind somit wichtige Angebote der Kirche, um Gläubigen bei ihrem geistlichen Wachstum zu unterstützen und ihnen einen Rahmen für eine intensivere Auseinandersetzung mit ihrem Glauben zu bieten.