Kalifornisches Bistum San Diego beantragt Gläubigerschutz nach Chapter 11
Das Bistum San Diego in Kalifornien hat kürzlich Gläubigerschutz nach Kapitel 11 beantragt. Diese Entscheidung wurde in einer Mitteilung am Donnerstag bekannt gegeben. Beim Chapter 11 Insolvenzverfahren handelt es sich um ein Sanierungsverfahren unter gerichtlicher Aufsicht, das darauf abzielt, das bankrotte Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen.
Der Kardinal McElroy hat in einem Brief an die Katholiken in San Diego betont, dass die Diözese zwei moralische Ansprüche erfüllen muss. Einerseits müssen Opfer sexuellen Missbrauchs gerecht entschädigt werden, andererseits muss die Mission der Kirche in Bildung, Seelsorge und Armenhilfe fortgesetzt werden. Nach Angaben des Bistums sind mehr als 450 Missbrauchsklagen anhängig, was die Notwendigkeit für den Gläubigerschutz unterstreicht.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass San Diego nicht die einzige Diözese in den USA ist, die Gläubigerschutz beantragt. In den letzten Jahren haben mehrere katholische Organisationen ähnliche Verfahren durchlaufen, die in einigen Fällen bereits abgeschlossen wurden. Besonders in Bundesstaaten wie Kalifornien und New York, die eine rückwirkende Klagemöglichkeit für Missbrauchsopfer geschaffen haben, sind viele Verfahren anhängig.
Die römisch-katholische Kirche ist die größte Glaubensgemeinschaft in den USA, wobei etwa ein Viertel der US-Amerikaner katholisch sind. Die meisten Katholiken leben im Nordosten und im Südwesten des Landes. Es ist jedoch zu beachten, dass aufgrund der häufigen Konfessionswechsel in den USA genaue Zahlen schwer zu ermitteln sind.
Die Entscheidung des Bistums San Diego, Gläubigerschutz nach Kapitel 11 zu beantragen, verdeutlicht die Herausforderungen, denen sich die katholische Kirche in den USA in Bezug auf Missbrauchsvorwürfe gegenüber sieht. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickelt und welche Auswirkungen er auf die Kirchengemeinschaft haben wird.