Neue Regeln für Entschädigung bei sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche: Was sich 2023 geändert hat
Opfer von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche haben es oft schwer, Gerechtigkeit und Entschädigung zu erhalten. Doch seit dem 1. März 2023 gibt es eine neue Regelung, die Betroffenen mehr Möglichkeiten bietet, sich gegen bereits entschiedene Fälle zu wehren.
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der Deutschen Bischofskonferenz verzeichnete im vergangenen Jahr einen deutlichen Zuwachs an Verfahren. Mit 1289 neuen Eingängen wurden mehr Anträge auf Entschädigungszahlungen oder Widersprüche von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche eingereicht.
Besonders interessant ist ein Urteil des Landgerichts Köln, bei dem einem Betroffenen aus dem Erzbistum Köln erstmals 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen wurden. Dieses Urteil hat viele weitere Betroffene ermutigt, ebenfalls Widerspruch gegen Entscheidungen einzulegen. In den letzten Jahren haben mehrere Gerichte höhere Schmerzensgeldzahlungen zugesprochen, und die UKA hat sich dieser Entwicklung angepasst.
Die zugebilligte Gesamtsumme an Schmerzensgeld ist seit 2021 von ursprünglich 50,9 Millionen Euro auf 56,9 Millionen Euro gestiegen. Doch es ist wichtig zu betonen, dass nicht jeder, der Widerspruch eingelegt hat, auch automatisch mehr Schmerzensgeld erhält. Jeder Fall wird individuell betrachtet und entschieden.
Die UKA hat im Jahr 2023 bereits 762 Einzelentscheidungen über die Anerkennung von insgesamt 16,1 Millionen Euro getroffen. Es ist wichtig, dass Opfer sexueller Gewalt in der Kirche eine angemessene Entschädigung und Anerkennung erhalten. Die neue Widerspruchslösung und die gestiegenen Schmerzensgeldzahlungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, um Gerechtigkeit für die Betroffenen zu erreichen.