Kommission der katholischen Kirche verzeichnet Zuwachs bei Verfahren nach Kölner Urteil
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der Deutschen Bischofskonferenz erlebt einen starken Zuwachs an Verfahren, nachdem ein Urteil des Landgerichts Köln die Maßstäbe verschoben hat. Seit dem 1. März 2023 können Betroffene sexualisierter Gewalt gegen bereits entschiedene Fälle ohne Begründung Widerspruch einlegen. Dies hat zu einem Anstieg von 1289 neuen Eingängen im vergangenen Jahr geführt.
Das Urteil aus Köln, bei dem einem Betroffenen aus dem Erzbistum Köln erstmals 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen wurde, hat viele weitere Betroffene dazu ermutigt, ebenfalls Widerspruch einzulegen. In den letzten Jahren haben mehrere Gerichte höhere Schmerzensgeldzahlungen zugesprochen, was zu einer Gesamtsumme von 56,9 Millionen Euro seit 2021 geführt hat. Dies zeigt, dass die UKA ein lernendes System ist, das die Entwicklung in der Rechtsprechung berücksichtigt.
Es ist wichtig zu betonen, dass nicht jeder, der Widerspruch einlegt, automatisch mehr Schmerzensgeld erhält. Jeder Fall wird individuell bewertet und entschieden. Die Kommission hat im Jahr 2023 762 Einzelentscheidungen über die Anerkennung von insgesamt 16,1 Millionen Euro getroffen.
Es ist lobenswert, dass die UKA darauf bedacht ist, alle Betroffenen gerecht zu behandeln und die Verfahren transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Opfer von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche haben nun die Möglichkeit, ihr Leid anzuerkennen und angemessene Entschädigungszahlungen zu erhalten. Es bleibt zu hoffen, dass dieser positive Trend anhält und weiterhin Gerechtigkeit für die Betroffenen geschaffen wird.