Kommission empfiehlt straffreie Abtreibung in der Frühphase – katholische Kirche kritisiert Entscheidung
Die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch ist ein sensibles Thema, das sowohl in der Gesellschaft als auch in der Kirche kontrovers diskutiert wird. In einer aktuellen Stellungnahme der katholischen Bischofskonferenz wurden die Empfehlungen einer Kommission kritisiert, die unter anderem die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase vorschlägt.
Bischof Georg Bätzing betonte, dass ein Schwangerschaftsabbruch aus Sicht der Kirche das ungeborene Kind in seiner Menschenwürde verletze. Die Relativierung der fundamentalen Würde jedes Menschen, auch des ungeborenen Kindes, sei inakzeptabel. Zudem widersprächen die Empfehlungen zentralen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, das von einem vollwertigen Lebensschutz des ungeborenen Kindes ab der Einnistung der befruchteten Eizelle ausgehe.
Auch weitere Vorschläge der Kommission, wie die Aufhebung des Verbots der Eizellspende und die Zulassung der nicht-kommerziellen Leihmutterschaft, wurden von der Bischofskonferenz kritisiert. Die Caritas bezeichnete die Vorschläge als polarisierend und lebensfremd, da sie die Würde der Frau und des Kindes verletzten.
Mehrere katholische Organisationen, darunter der Katholische Deutsche Frauenbund und die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands, forderten eine ergebnisoffene Beratung für Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen und betonten, dass der Schutz des ungeborenen Lebens nur in Abhängigkeit von der Entscheidung der Mutter möglich sei.
Aktuell ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber straffrei unter bestimmten Bedingungen. Die Kommission empfiehlt eine Aufhebung des Verbots in der Frühphase, eine mögliche Straffreiheit bis zur 22. Woche und eine Rechtswidrigkeit ab der 22. Woche. Ausnahmen sollen bei medizinischer oder kriminologischer Indikation weiterhin möglich sein.
Die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch wird also weiterhin kontrovers geführt, sowohl in der Kirche als auch in der Gesellschaft. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte weiterentwickeln wird und welche gesetzlichen Regelungen letztendlich getroffen werden.