Prüfung der deutschen Gesetzgebung zur Fortpflanzungsmedizin: Warum ist eine Überprüfung erforderlich?
In Deutschland wird derzeit intensiv über die Regelungen zur Fortpflanzungsmedizin debattiert. Die Bundesregierung hat eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt, um die bestehenden Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch sowie zur Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Kommission sollen Mitte April veröffentlicht werden.
Warum ist eine solche Prüfung überhaupt erforderlich? Die Kommission ist der Ansicht, dass die derzeitige Gesetzgebung in Deutschland zu restriktiv ist. Das Embryonenschutzgesetz von 1990 regelt größtenteils die Fortpflanzungsmedizin im Land. Verfahren wie die Eizellspende oder Leihmutterschaft sind nach diesem Gesetz verboten. Die Liberalisierung dieser Gesetze wird mit Verweis auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Entwicklungen im sozialen Wertbewusstsein und Familienverständnis begründet.
Der Moraltheologe Prof. Jochen Sautermeister äußerte sich zu den Bestrebungen bezüglich der Fortpflanzungsmedizin. Er betonte, dass Kinder ein Geschenk sind und als Ausdruck tiefer Verbundenheit und Liebe betrachtet werden sollten. Allerdings warnte er davor, dass nicht alles, was technologisch möglich ist, auch getan werden sollte. Eine verantwortungsvolle Nutzung der Fortpflanzungsmedizin sei daher entscheidend.
Sautermeister hob die Bedeutung des Kindeswohls hervor und betonte die Würde, die jedem Kind zukommt. Er forderte eine verpflichtende psychosoziale Beratung für Paare, die assistierte reproduktive Techniken in Anspruch nehmen möchten, sowie ein Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland. Zudem plädierte er für eine Stärkung der Säuglingsadoption und die Beibehaltung von Paragraf 218 StGB als gesellschaftlichen Kompromiss in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche.
In der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Debatte zur Fortpflanzungsmedizin sei es seiner Meinung nach wichtig, den Fokus auf das Kindeswohl und die verantwortete Elternschaft zu legen. Die Moraltheologie könne einen Beitrag leisten, indem sie auf grundlegende Prinzipien wie die Würde des Kindes und die Verantwortung der Eltern hinweist.
Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Forderungen und Ergebnisse die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin Mitte April vorlegen wird und wie die Debatte in Deutschland weitergeführt wird. Die Diskussion um bioethische Fragen in Bezug auf die Fortpflanzungsmedizin wird sicherlich noch lange andauern.