Schweriner Residenzensemble als neues Weltkulturerbe ernannt: Ein großer Erfolg für Mecklenburg-Vorpommern
Am 27. Juli 2024 wurde das Schweriner Residenzensemble in Mecklenburg-Vorpommern offiziell als Weltkulturerbe eingetragen. Dieser historische Moment wurde als großer Erfolg gefeiert, nicht nur für die Stadt Schwerin, sondern für das gesamte Bundesland. Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, bezeichnete die Einschreibung als einen Glückstag für die Stadt und betonte die Verbindung von Geschichte und Gegenwart, da das Schloss heute als Sitz des demokratisch gewählten Landtags dient.
Der Erfolg wurde als Ergebnis des Zusammenwirkens von bürgerschaftlichem und politischem Engagement gefeiert. Der Oberbürgermeister von Schwerin, Rico Badenschier, betonte die Sichtbarkeit, die die Stadt auf der Weltkarte durch diese Auszeichnung gewinnen werde, und die Chancen, die sich daraus für den Tourismus und die Attraktivität des Standorts ergeben.
Die Kulturministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Bettina Martin, wies darauf hin, dass mit dem Titel des Weltkulturerbes auch eine Verantwortung einhergeht, nämlich das Erbe für die nachkommenden Generationen zu bewahren und sicherzustellen. Dieser Gedanke wurde auch von der Landesbischöfin der evangelischen Nordkirche, Kristina Kühnbaum-Schmidt, unterstützt, die die kirchlichen Orte im Residenzensemble als Teil des Welterbes hervorhob.
Die Anlage des Schweriner Residenzensembles wird als letzte Blüte höfischer Kultur und Schlossbaukunst im Europa des 19. Jahrhunderts angesehen. Mit diesem Eintrag stehen nun 54 Stätten in Deutschland auf der Welterbeliste, weltweit sind es mehr als 1.100. Das Residenzensemble umfasst 37 Gebäude, Plätze und Gärten, die größtenteils im 19. Jahrhundert entstanden sind.
Für die Aufnahme in die Welterbeliste müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, darunter die Einzigartigkeit, historische Echtheit und ein Managementplan für die Zukunft. Die Stadt Schwerin und alle Beteiligten zeigen sich entschlossen, dieses Erbe zu bewahren und zu schützen.
Die Eintragung des Schweriner Residenzensembles als Weltkulturerbe ist somit nicht nur eine Auszeichnung und Anerkennung für die Stadt und das Bundesland, sondern auch eine Verpflichtung, dieses Erbe für kommende Generationen zu erhalten und zu pflegen.