„Änderung eines preußischen Gesetzes: Kirchliche Vermögensverwaltung in NRW soll modernisiert werden“
In Nordrhein-Westfalen steht im Düsseldorfer Landtag eine wichtige Entscheidung an: Ein altes preußisches Gesetz zur Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden soll geändert werden. Dr. Antonius Hamers, Leiter des katholischen Büros in Nordrhein-Westfalen, erklärt in einem Interview mit DOMRADIO.DE, worum es dabei im Kern geht.
Es geht darum, das alte preußische Gesetz zur Vermögensverwaltung in den Kirchengemeinden abzulösen und durch kirchliche Gesetze zu ersetzen. Dies bedeutet keine Rechtsveränderung oder -verkürzung, sondern lediglich eine Modernisierung in Bezug auf digitale Möglichkeiten. Die eigentlichen Kernrechte, insbesondere des Kirchenvorstandes, bleiben dabei unverändert. Es geht vor allem darum, eine weitere Entflechtung von Staat und Kirche zu erreichen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Rechte der Laien, also der von Laien gewählte Kirchenvorstand, durch die Gesetzesänderung keineswegs eingeschränkt werden. Die Laien behalten genau die gleichen Rechte und Befugnisse wie zuvor. Es geht lediglich darum, dass die Kirchengemeinden zukünftig nach kirchlichen Gesetzen handeln und nicht mehr durch staatliche Vorschriften gebunden sind.
Die nächsten Schritte sind, dass das Ablösegesetz in den Hauptausschuss des Landtages geht und voraussichtlich Anfang Juli zur zweiten Lesung im Landtag verabschiedet wird. Dr. Antonius Hamers und das katholische Büro in Nordrhein-Westfalen hoffen darauf, dass das Gesetz dort abgelöst und somit aufgehoben wird.
Die Entscheidung des Landtages in Nordrhein-Westfalen wird somit dazu beitragen, die Unabhängigkeit der Kirchengemeinden von staatlichen Vorschriften zu stärken und die Vermögensverwaltung nach kirchlichen Gesetzen zu regeln. Es ist ein wichtiger Schritt, um die Beziehung zwischen Staat und Kirche zeitgemäß zu gestalten und die Autonomie der Kirchengemeinden zu wahren.