Katholisches Arbeitsrecht: Warum ist es noch notwendig?

Die Diskussion über das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland und seine Auswirkungen auf die Mitarbeitenden der katholischen Kirche ist nach wie vor aktuell und brisant. Seit Ende 2022 haben sich die Bischöfe darauf geeinigt, dass niemand mehr aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder seiner Wiederverheiratung im kirchlichen Dienst entlassen werden kann. Dies ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung, um Diskriminierung zu verhindern und den Schutz der Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten.

Der Referent für Caritaspastoral beim Diözesancaritasverband im Erzbistum Köln, Bruno Schrage, betont jedoch, dass das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland einer kritischen Prüfung unterzogen werden sollte. Er argumentiert, dass angesichts der neuen Grundordnung, die Vielfalt und Diversität fördert, ein „Code of Conduct“ zur Definition von Verhaltenskodizes und Zielen ausreichender wäre als ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht.

Schrage weist auch darauf hin, dass die katholische Kirche noch einen langen Weg vor sich hat, um die Diskriminierung von LGBTQ+-Personen zu überwinden. Die aktuellen Verlautbarungen wie „Fiducia supplicans“ mögen zwar als Schritt in die richtige Richtung betrachtet werden, reichen seiner Meinung nach jedoch noch nicht aus, um wahre Wertschätzung und Anerkennung zu zeigen.

Die Diskussion um das kirchliche Arbeitsrecht und die Rechte von LGBTQ+-Personen in der katholischen Kirche ist also keineswegs abgeschlossen. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Schritte unternommen werden, um eine inklusive und tolerante Kirche aufzubauen, in der alle Menschen willkommen sind und respektiert werden. Die Meinung von Bruno Schrage und anderen Beteiligten zeigt, dass es noch viel zu tun gibt, um eine wirklich offene und vielfältige Kirche zu schaffen, die den Werten der Nächstenliebe und Akzeptanz entspricht.

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