Kolping International: 30 Jahre Konsultativstatus bei der ILO – Was bedeutet das für die Arbeits- und Menschenrechte?

Kolping und die Internationale Arbeitsorganisation ILO – Ein starkes Engagement für Arbeitnehmerrechte

Seit 30 Jahren hat der Kolping Verband einen Konsultativstatus bei der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, die sich als Unterorganisation der Vereinten Nationen weltweit für Arbeits- und Menschenrechte einsetzt. Aber was bedeutet das eigentlich?

Die ILO ist eine besondere Organisation, da dort nicht nur Regierungsvertreter, sondern auch Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter sowie Vertreter der Zivilgesellschaft zusammenkommen. Kolping International gehört zu den Vertretern der Zivilgesellschaft, die bei der ILO wichtige Themen vorbringen. Als Verband mit 400.000 Mitgliedern in 60 Ländern hört Kolping die Nöte der Menschen in der informellen Wirtschaft, wo oft Arbeitsverträge und soziale Sicherungen fehlen. Dabei orientiert sich Kolping an der katholischen Soziallehre, die die Würde des Menschen in der Arbeitswelt betont.

In der Vergangenheit hat Kolping International zu verschiedenen Themen bei der ILO mitgearbeitet, wie beispielsweise an der „Hausangestellten-Konvention“ von 2011. Diese Konvention soll Hausangestellten Schutzrechte garantieren und sicherstellen, dass auch im Privathaushalt niemand seiner Rechte beraubt wird. Kolping setzt sich gemeinsam mit anderen katholisch inspirierten Organisationen für wichtige Themen wie den Schutz von Wanderarbeitern und die Bekämpfung von Kinderarbeit ein.

Trotz des Engagements und der politischen Arbeit scheint sich die Situation in einigen Bereichen nicht zu verbessern. Weltweit sind nach wie vor Millionen von Kindern in Kinderarbeit tätig. Die Ursachen dafür liegen unter anderem in der mangelnden Politikkohärenz und den liberalen wirtschaftspolitischen Ansätzen vieler Länder, die Sozial- und Umweltschutz hinten anstellen.

Die ILO hat zwar begrenzte Sanktionsmöglichkeiten, aber sie setzt auf die Kraft des guten Arguments, um Menschen und Regierungen für Kinderrechte zu gewinnen. Auch Kolping International hat sich für ein EU-Lieferkettengesetz eingesetzt, um sicherzustellen, dass Produkte unter menschenwürdigen Bedingungen hergestellt werden. Obwohl das Gesetz in abgeschwächter Form verabschiedet wurde, sieht Kolping darin einen wichtigen ersten Schritt, um Ausbeutung in Lieferketten zu bekämpfen.

In Deutschland ist bereits ein nationales Lieferkettengesetz in Kraft, doch es gibt Bestrebungen, dieses Gesetz wieder abzuschaffen oder auszusetzen. Kolping warnt davor, den Schutz von Menschenrechten in Lieferketten zu vernachlässigen und setzt sich für die Einhaltung ethischer Standards in der globalen Wirtschaft ein.

Zusammenfassend zeigt das Engagement von Kolping International bei der ILO und für menschenwürdige Arbeitsbedingungen, dass es wichtig ist, die Stimme für Arbeitnehmerrechte und soziale Gerechtigkeit zu erheben. Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der ILO ist ein wichtiger Schritt, um auf globaler Ebene Veränderungen zu bewirken und für eine gerechtere Arbeitswelt einzutreten.

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